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Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie in EBM aufgenommen

Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie können ab April Leistungen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Die neue Berufsgruppe wurde in das Kapitel 23 sowie in mehrere Abschnitte des EBM aufgenommen. 

Die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen entstand 2020 durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie nach und nach in seine Richtlinien aufgenommen. 

Diese Richtlinien-Anpassungen werden jetzt durch den Beschluss des Bewertungsausschusses im EBM umgesetzt. Die Fachpsychotherapeut*innen für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche sowie für Neuropsychologische Psychotherapie werden zum 1. April in der ersten Bestimmung zum Abschnitt 30.8 EBM (Soziotherapie) und in der dritten Bestimmung zum Abschnitt 37.7 EBM (konsiliarische Erörterung und Fallkonferenz im Rahmen der Außerklinischen Intensivpflege) ergänzt und können die jeweiligen Leistungen abrechnen. Es dauert allerdings voraussichtlich noch bis 2030, bis die ersten Fachpsychotherapeut*innen ihr Studium und ihre Weiterbildung abgeschlossen haben und in der Versorgung tätig werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hier.

[Quelle: Praxis-Nachricht der KBV vom 26.02.2026]

[Foto: iStock/ lorenzoantonucci]

05.03.2026
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