Finanzierung der ambulanten Psychotherapie bedarfsgerecht und verlässlich sicherstellen!
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat bei ihrer Sitzung am 22. Oktober 2026 eine Resolution beschlossen, in der sie den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der ambulanten Psychotherapie dauerhaft bedarfsgerecht und verlässlich sicherzustellen.
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt einen erheblichen Rückschritt für die ambulante psychotherapeutische Versorgung dar“, wird in der Resolution festgestellt. „Mit der Wiedereinführung der Budgetierung werden die finanziellen Rahmenbedingungen für notwendige Behandlungen verschlechtert und neue Hürden für den Zugang zur Psychotherapie geschaffen.“
Die Vertreterversammlung begrüßt die am 15. Oktober 2026 beschlossenen Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kritisiert aber: „Diese Verbesserungen reichen jedoch nicht aus. Die grundlegende Rückführung großer Teile der ambulanten Psychotherapie in die Budgetierung bleibt bestehen. Damit drohen weiterhin Einschränkungen der Behandlungskapazitäten und längere Wartezeiten, insbesondere für erwachsene Patient*innen.“
Die vollständige Resolution „Psychotherapeutische Versorgung sichern – neue Zugangshürden vermeiden“ finden Sie hier.







