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Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des GKV-BStabG

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag nach einer kontroversen Debatte das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, GKV-BStabG) verabschiedet. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung und die Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser erheblich belasten werden. Die Bundessychotherapeutenkammer und die Landespsychotherapeutenkammern haben das Gesetz scharf kritisiert. Parallel zur Verabschiedung des Gesetzes haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem sie erste Korrekturen ankündigen. Rechtlich verbindlich ist dieser Antrag bislang nicht; eine gesetzliche Umsetzung ist für den Herbst 2026 geplant.

Zumindest eine vorläufig positive Nachricht erreichte uns am 9. Juli 2026. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene und am 1. April 2026 in Kraft getretene Honorarkürzung von 4,5 Prozent im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es erhebliche Bedenken hinsichtlich des angewandten Berechnungsmodells hat. Das nährt Hoffnung für das Hauptverfahren, wenngleich dessen Ausgang abzuwarten bleibt.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten gibt Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen einen Überblick über die neuen Regelungen und ihre Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung und Vergütung (Stand: 3. August 2026). 

Zu den Fragen und Antworten (FAQ) gelangen Sie hier.

[Foto: AdobeStock/133919917]

05.08.2026
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