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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stoppen!

Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz unterstützen die Forderung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stoppen. Die Vertreterversammlung der KBV machte deutlich: Das Gesetz hätte unvertretbare Folgen auch für die psychotherapeutische Versorgung. Anstatt dass wie bisher jede gesetzlich geschützte psychotherapeutische Leistung unbegrenzt zum Festpreis vergütet wird, führt das neue Gesetz die komplette Rückführung der extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen zurück in die budgetierte und damit gedeckelte Gesamtvergütung ein. Und das bedeutet Stundenbegrenzung für alle Psychotherapeut*innen.

Peter Andreas Staub (Vorstandsmitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz) sagt dazu: „Durch die Deckelung ist eine Reduzierung der psychotherapeutischen Versorgung um mehr als 20 % zu befürchten. Wir fordern, dass die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit gewährleisten.“

Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt in einer Pressemeldung klar: „Wir sagen Nein zur Deckelung, Verknappung, Rationierung und Gefährdung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Nein zum Raubbau an freiberuflichen Praxen. Nein zu einer Zwei-Klassen-Versorgung. Nein zu noch längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Wir sagen Ja zu wohnortnahen Praxen. Ja zum Nachwuchs. Ja zu einer starken, bedarfsgerechten und effizienten Versorgung.“

Der Bundestag wird aufgefordert, dieses Gesetz zurück in die Beratung zu geben und den Dialog zu suchen, um tragfähige Lösungen zu finden.

 

[Peter Andreas Staub]

19.05.2026
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