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Grundlegendes Reformprojekt für schwer psychisch Erkrankte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. September 2021 ein neues Angebot für schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen ärztlichen wie therapeutischen Behandlungsbedarf geschaffen. In einer neuen Richtlinie wurden die Details für diese koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-RL) festgelegt. Patient*innen, die schwer psychisch erkrankt sind, werden bisher von den bestehenden Versorgungsangeboten oft nur schwer und unvollständig erreicht; eine Verzahnung der bestehenden vielfältigen Leistungen gelingt meist nicht zufriedenstellend. Um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen, sollen künftig alle für die Versorgung benötigten Gesundheitsberufe besser vernetzt werden. In regionalen Netzverbünden soll benötigtes Fachwissen gebündelt und die Leistungen für die Patient*innen besser koordiniert werden. Das schließt auch Hilfen für den Wechsel der Patient*innen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ein.

Bei den neu zu gründenden berufsgruppen- und sektorenübergreifenden regionalen Netzverbünden sollen niedergelassene Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, stationäre Einrichtungen sowie Therapeut*innen verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten. Ein Netzverbund muss aus mindestens zehn Akteur*innen aus verschiedenen Gesundheitsberufen bestehen. Der Erstkontakt der Patient*innen kann direkt über eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten oder eine Fachärztin/einen Facharzt des Netzverbundes erfolgen. Innerhalb des Netzverbundes wählen die Patient*innen eine(n) so genannte(n) Bezugspsychotherapeutin/ Bezugspsychotherapeuten oder eine(n) Bezugsärztin/Bezugsarzt, der verantwortlich für den individuell zugeschnittenen Gesamtbehandlungsplan ist. Hier sollen die individuellen Therapieziele sowie die als notwendig erachteten ärztlichen, pharmakologischen und psychotherapeutischen Maßnahmen aufgeführt werden. Auch der Bedarf an Heilmitteln, Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wird hier festgehalten. Inwieweit die Therapieziele erreicht werden oder gegebenenfalls eine Anpassung des Gesamtbehandlungsplans notwendig ist, wird regelmäßig in Fallbesprechungen mit allen an der Behandlung Beteiligten überprüft. Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Sozio- oder Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet sein kann. Sie unterstützt die Patient*innen dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen.

Die Erstfassung der KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend legt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die benötigten Vergütungsziffern fest. Nach Inkrafttreten der Richtlinie können sich Netzverbünde gründen und diese neue Versorgungsform anbieten.

Eine Pressemitteilung des G-BA zu diesem Thema finden Sie hier.

Die LPK RLP hatte am 6. Mai 2021 eine Online-Fortbildung zum Thema "Komplexbehandlung" angeboten.Einen Bericht zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

Abbildung: iStock/DKosig

07.09.2021
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