Gute Vernetzung der Behandler*innen ist zentral
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz möchte das Thema „Psychotherapie und Sucht“ verstärkt in den Vordergrund rücken und hat in diesem Kontext mit ihrer Vorstandsbeauftragten für Psychotherapie im Suchtbereich, Prof. Dr. Wilma Funke, eine digitale Fachveranstaltung organisiert: Unter dem Titel „Ambulante Psychotherapie und Sucht: Geht das? Diagnostik, Indikation und Behandlungspfade“ konnten sich die Kammermitglieder am 28. Oktober 2026 bei einer digitalen Veranstaltung informieren und ihre Fragen einbringen.
Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, führte in die Thematik ein und betonte die Bedeutung der Veranstaltung: Psychische Erkrankungen haben zwar in den letzten Jahren eine Enttabuisierung erfahren und werden weniger stigmatisiert als früher, immer noch fällt es aber vielen Menschen schwer, eine Erkrankung einzugestehen und sich Hilfe zu suchen. Dies gilt in besonderem Maß für Suchterkrankungen. Dabei handelt es sich nicht um ein Randphänomen: Gemäß der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind rund 8 Millionen Menschen in Deutschland suchtkrank. Auch für Expert*innen ist es oft nicht einfach, sich im komplexen Hilfesystem zu orientieren, das in Deutschland parallel zu psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgungsstrukturen besteht, so Frau Dr. Benecke.
Besonders die Verbindung von stationärer und ambulanter Versorgung werfe bei Vielen Fragen auf, ergänzte Prof. Dr. Funke, die die Veranstaltung moderierte. Sie stellte den Referenten Dr. Arthur Günthner vor, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Psychologischer Psychotherapeut; vormals langjähriger Leitender Arzt der Fachklinik Eußerthal. In seinem Vortrag gab er einen Überblick zu verschiedenen Suchtformen, ihrer Diagnostik, den Leitlinien und den Behandlungspfaden. Auch das umstrittene Abstinenzgebot und andere Therapiebedingungen wurden beleuchtet. Außerdem widmete er sich der Kooperation mit Hausärzten und anderen Behandler*innen.
Anknüpfend an die im Titel der Veranstaltung gestellte Frage „Ambulante Psychotherapie und Sucht - geht das?“ stellte er klar: „Das geht nicht nur, sondern sollte zum Standard gehören.“ Er betonte die große Bedeutung guter Vernetzung bei der Behandlung von suchtkranken Menschen. Im Idealfall sollten alle in die Behandlung involvierten Akteur*innen, sowohl von der Suchthilfe, als auch von ärztlicher und psychotherapeutischer Seite eng zusammenarbeiten, beispielsweise bei einem runden Tisch. „Machen Sie sich vertraut mit dem kommunalen Hilfesystem!“ empfahl er den Teilnehmer*innen. „Sie sind nicht allein“. Sein zweiter zentraler Ratschlag: Man solle sich mit den rechtlichen Grundlagen des eigenen Handelns gut auskennen. Dabei verwies er auf die juristische Beratung durch die Kammern.
Im Anschluss an den Vortrag machten die Teilnehmer*innen regen Gebrauch von der Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese deckten eine große Bandbreite von Themen ab und betrafen beispielsweise die Überprüfung der Abstinenz, die Beantragung einer Ermächtigung zur Behandlung von suchtkranken Patient*innen und die Zusammenarbeit mit Hausärzt*innen.
Frau Funke dankte für den Vortrag sowie die interessierten Beiträge der Teilnehmer*innen und kündigte an, dass die Landespsychotherapeutenkammer diese wichtige Thematik im neuen Jahr bei einer weiteren Veranstaltung vertiefen möchte. Schließlich sei die Fortbildung der Kammermitglieder ein aktiver Beitrag zur Behandlungsoptimierung für die Menschen mit Suchtproblemen.









