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Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorerst ausgesetzt

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ihrem Eilantrag einen vorläufigen Erfolg erzielt: Per Eilbeschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss vom 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER).

„Die im Frühjahr beschlossene Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent war von Anfang an inakzeptabel. Wir freuen uns, dass das Gericht nun die Kürzung der Honorare vorerst gestoppt hat und klarstellt, dass erhebliche rechtliche Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells bestehen“, sagt Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. „Das ist ein wichtiger erster Erfolg, so dass wir optimistisch auf den Ausgangs der Verfahrens in der Hauptsache blicken.“

Das LSG hat in der Begründung seiner Eilentscheidung moniert, dass trotz der Steigerungen des Orientierungswertes in den Jahren 2025 und 2026 der erzielbare Ertrag einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis im Jahr 2026 mit der Ertragssituation der fachärztlichen Vergleichsgruppe auf Basis der Abrechnungsdaten des Jahres 2024 verglichen wurde.
Die Honorarkürzung bei den psychotherapeutischen Leistungen ist durch die Gerichtsentscheidung vorerst gestoppt und von ihr darf kein Gebrauch gemacht werden, bis die Klage rechtskräftig entschieden ist. Wann das LSG über die Klage in der Hauptsache entscheiden wird, ist derzeit noch offen.

Für die psychotherapeutischen Praxen bedeutet dies vorerst eine Entlastung. Je nach Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache kann allerdings eine spätere Korrektur für eventuelle Überzahlungen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Situation der Praxen in diesem Jahr ist damit nicht abschließend ausgeräumt.

14.07.2026
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