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Landesausschuss genehmigt zwölf neue psychotherapeutische Sitze

Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zwölf neue psychotherapeutische Sitze für Rheinland-Pfalz genehmigt. Dies berichtet die KV RLP in einer Pressemeldung vom 28. Februar 2024. Die neuen Sitze sind ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren psychotherapeutischen Versorgung.

„Das ist sowohl für die Patient*innen als auch für psychotherapeutisch tätige Kolleg*innen überaus erfreulich, obwohl wir uns mehr Sitze erhofft hatten“, sagt Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist ungebrochen hoch und es gibt ausreichend Psychotherapeut*innen, die gerne gesetzlich Versicherte versorgen würden. Allerdings sind aufgrund der Bedarfsplanung nicht genügend freie Kassensitze vorhanden.

Die vom Gesetzgeber vorgegebene und seit 1993 bestehende Bedarfsplanung regelt, wie viele Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Sind alle vorgegebenen Sitze besetzt, sind keine neuen Zulassungen mehr möglich. Aus Sicht der KV RLP ist die Bedarfsplanung kein passendes Instrument mehr, schon gar nicht in der Psychotherapie. „Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität“, so Staub. Daher müsse die Bedarfsplanung dringend reformiert werden.

Verhältniszahlen abgesenkt

Um die Bedarfsplanung zu ändern, ist das Einverständnis der Krankenkassen erforderlich. Die KV RLP hatte den rheinland-pfälzischen Kassen daher bereits Mitte des vergangenen Jahres eine Idee für mehr Sitze in der Psychotherapie präsentiert. Der ursprüngliche Vorschlag wurde weiterentwickelt und führte nun zu einer Sondersitzung des Landesausschusses, an der neben den Krankenkassen auch die Patientenvertretung und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit entscheidend mitgewirkt haben.

Das Gremium einigte sich darauf, die regionalen Verhältniszahlen für ganz Rheinland-Pfalz im Bereich der Psychotherapie um 4,7 Prozent abzusenken. Diese Zahlen beschreiben das Soll-Versorgungsniveau für jede Arztgruppe, in diesem Fall die Einwohnerzahl pro Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, modifiziert um bestimmte regionale Faktoren. Ihre Absenkung hat zur Folge, dass einige in der Bedarfsplanung bisher gesperrten rheinland-pfälzischen Regionen nun geöffnet werden und dort weitere psychotherapeutische Sitze entstehen. „Es handelt sich dabei um die Gebiete mit der bislang schwächsten Versorgung. Wo dringend weitere Angebote nötig sind, wird nun ein wenig Abhilfe geschaffen“, erläutert Vorstandsmitglied Staub.

Bewerbung ab April möglich

Die neuen Sitze verteilen sich wie folgt: Je 1,5 Sitze entfallen auf die Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und den Westerwaldkreis, jeweils ein Sitz auf die Vulkaneifel und Birkenfeld sowie je 0,5 Sitze auf die Gebiete Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und den Rhein-Hunsrück-Kreis. Auf diese Sitze können sich Psychotherapeut*innen im Zeitfenster von 1. April bis 8. Mai bewerben. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann, wer den Zuschlag bekommt. Aufgrund einzuhaltender Fristen ist frühestens ab Sommer mit den ersten Besetzungen zu rechnen.

Die verbleibenden 2,5 Sitze werden nicht ausgeschrieben. Sie ermöglichen existierenden Praxen, die das Instrument des Jobsharings nutzen, ihren Versorgungsauftrag auszudehnen und konnten bereits besetzt werden: Davon entfallen je 0,5 Sitze auf die Regionen Altenkirchen im Westerwald, Mayen-Koblenz und den Rhein-Hunsrück-Kreis, ein Sitz auf das Gebiet Frankenthal/Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis.

Das Fazit von Peter Andreas Staub: „Wir freuen uns, dass der Landesausschuss diese Entscheidung getroffen und unser Bemühen zu einem ersten Erfolg geführt hat. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz jedoch rund 200 psychotherapeutische Sitze. Das Schaffen der zwölf neuen Sitze ist ein erster Schritt, die Bedarfsplanung hin zum tatsächlichen Bedarf weiterzuentwickeln.“ Die KV RLP werde sich daher nach diesem Teilerfolg auch weiterhin dafür einsetzen, die Versorgung zu verbessern und freut sich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen.

Bei ihren Bemühungen um eine bessere psychotherapeutische Versorgung hat die KV RLP die Landespsychotherapeutenkammer an ihrer Seite: „Wir erhoffen uns von den 12 neuen Sitzen eine spürbare Verbesserung der Versorgung in Rheinland-Pfalz“, so Kammerpräsidentin Sabine Maur. „Die Landespsychotherapeutenkammer dankt der KV, den Krankenkassen sowie dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch und seinem Ministerium für diesen wichtigen gemeinsamen Beschluss und ihren Einsatz für die psychische Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz.“  

  • Hintergrundinformationen zum Landesausschuss, zum Zulassungsausschuss, zum Jobsharing und zur Bedarfsplanung sind auf der Website der KV RLP unter www.kv-rlp.de/262801 bzw. www.kv-rlp.de/879011 zu finden.
  • Die Pressemeldung der KV RLP vom 28. Februar 2024 finden Sie hier.

28.02.2024
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