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LPK-Vizepräsidentin: „Geplante Regelung unterminiert den Behandlungserfolg“

In einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau hat Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, den absoluten Schutz der Psychotherapie vor staatlicher Beobachtung gefordert. 

Die Reform nachrichtendienstlicher Befugnisse sieht ohne sachlich nachvollziehbaren Grund eine Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgeheimnisträger*innen vor: Während Gespräche mit Geistlichen und Rechtsanwälten absolut vor staatlicher Beobachtung geschützt werden sollen, ist für Psychotherapie nur ein relativer Schutz vorgesehen. Was das bedeutet, erklärt Frau Dr. Benecke im ihrem Beitrag: „Das Therapiegespräch selbst bleibt auch künftig absolut geschützt. Nicht aber dessen digitale Dokumentation. Ob Behandlungsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA), Informationen im Praxisverwaltungssystem oder allein die Tatsache, dass jemand psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmt: Auf all das könnten die Nachrichtendienste künftig im Ausnahmefall zugreifen.“
Doch Vertrauen ist die Grundlage für eine gelingende Psychotherapie, betont Frau Dr. Benecke: „Wer befürchten muss, dass intimste Gesprächsinhalte auf das staatliche Radar kommen, wird möglicherweise zurückhaltender, wenn es darum geht, sich zu öffnen.“

Außerdem stellt sie im Artikel klar, dass auch das aktuelle Strafrecht bereits deutliche Grenzen der psychotherapeutischen Schweigepflicht kennt. Schon heute bestehen gesetzliche Offenbarungspflichten, wenn in der Therapie konkrete Pläne für schwere Straftaten bekannt werden. Dafür müsste Nachrichtendiensten also nicht der Zugriff auf Praxis-IT oder die ePA ermöglicht werden.

Das Fazit der BPtK-Präsidentin lautet daher: „Wo nachrichtendienstliche Beobachtung nicht erforderlich ist, ist es erforderlich, dass sie unterbleibt.“

  • Den gesamten Gastbeitrag „Warum ist die Beichte besser geschützt als die Psychotherapie?“ von Frau Dr. Andrea Benecke, der am 23. Oktober 2026 in der Frankfurter Rundschau auf S. 4 erschien, können Sie hier digital lesen.
  • Eine Stellungnahme der BPtK zum Gesetzentwurf „Gesetz der Reform des Nachrichtendienstes“ vom 31.08.2026 finden Sie hier.

[Dr. Andrea Benecke; Foto: Lisa Krieg]

03.11.2026
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