Neuer Durchgang der Bereichsweiterbildung Sozialmedizin ab März 2026
Im März 2026 startet ein neuer Durchgang der Weiterbildung Sozialmedizin für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Online-Weiterbildung bietet die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. mit inhaltlicher Unterstützung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen an. Sie ist für Teilnehmende aus allen Bundesländern geöffnet.
Sozialmedizinische Expertise gewinnt durch den demografischen Wandel und aktuelle gesundheitspolitische Schwerpunktsetzungen an Bedeutung. Sozialmedizinische Expert*innen bewerten Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die berufliche sowie soziale Teilhabe. Sie vermögen Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme zu reflektieren und Sozialleistungsträger diesbezüglich zu beraten.
Durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), welches zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, wurde die Tätigkeit der sozialmedizinischen Begutachtung auch für weitere Heilberufe neben den Ärzt*innen geöffnet. Damit steht die Erlangung der Qualifikation auch Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen offen. Da die Sozialmedizin seit 01.01.2023 in die Weiterbildungsordnung PP & KJP der LPK RLP aufgenommen wurde, können Kammermitglieder diese Zusatzbezeichnung jetzt ebenfalls erwerben.
Nähere Informationen zu den rheinland-pfälzischen Kriterien finden Sie hier.
Die Online-Weiterbildung Sozialmedizin für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vermittelt die theoretischen Inhalte der Weiterbildung. In Kombination mit einem praktischen Weiterbildungsteil, welcher durch die Teilnehmenden selbst zu organisieren ist, ermöglicht die Weiterbildung nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“. Darüber hinaus können einzelne Module der Weiterbildung als eigenständige Fortbildung absolviert werden.
Weitere Informationen und Anmeldung hier.








