Regelbeitrag 2027 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 22.10.2026 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2027 auf 680,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
26.10.2026






