Sicherer Umgang mit Patientendaten: Erfolgreiche Kooperationsveranstaltung
Ob ein KI-Sprachassistent am Telefon, die Terminvergabe per App oder eine Cloud zur einfacheren Praxisverwaltung: Immer mehr Heilberufspraxen setzen auf digitale Lösungen. Wie sensible Patienten- und Gesundheitsdaten dabei ausreichend geschützt werden können und welche Ansprüche die Behandelten haben, war ein Thema der landesweiten Fortbildung der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt" am 19. August 2026. Das Interesse der Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz war sehr groß; über 160 Praxisinhaber*innen aus Rheinland-Pfalz haben an der kostenlosen Veranstaltung teilgenommen.
Träger der Initiative “Mit Sicherheit gut behandelt” sind der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. In der zweistündigen Online-Veranstaltung vermittelten die Institutionen Informationen und Handlungstipps rund um aktuelle datenschutzrechtliche Fragestellungen, um die rheinland-pfälzischen Heilberufspraxen bei der Umsetzung des Datenschutzes im Praxisalltag zu unterstützen.
Saskia Kollarich, Syndikusrechtsanwältin der Landespsychotherapeutenkammer, referierte zum Thema “Auskunftsanspruch nach DS-GVO und Akteneinsichtsrecht”. Sie stellte klar: "Behandler*innen sind zur Dokumentation verpflichtet. Patient*innen haben grundsätzlich das Recht, diese Dokumentation einzusehen und eine kostenfreie erste Kopie der Unterlagen zu erhalten. Das ergibt sich aus den Berufsordnungen, dem Patientenrechtegesetz und der Datenschutzgrundverordnung." Was dabei zu beachten ist und welche Besonderheiten gelten (beispielsweise bei Minderjährigen oder bezüglich der Rechte von Dritten) erläuterte sie ausführlich in ihrem Vortrag. (Die Präsentation zu ihrem Vortrag finden Sie hier.)
Ein weiteres wichtiges und sehr aktuelles Thema der Veranstaltung: Dürfen Praxen zur Entlastung externe Tools zur Terminverwaltung und andere technische Hilfsmittel von Drittanbietern verwenden? Darunter fallen auch KI-Anwendungen wie Sprachassistenten am Telefon. Bei der Fortbildung erklärten die vortragenden Datenschutzexpertinnen und -experten, wie die Einbindung mit den Vorgaben des Datenschutzrechts vereinbart werden kann.
Weitere Themen waren die zunehmende Verarbeitung von Patientendaten über Cloud-Dienste, der Einsatz von Statistik-Modulen im Praxisbetrieb, über die den IT-Herstellern anonymisierte Patientendaten bereitgestellt werden, sowie die Datenschutzvorgaben, die Inhaberinnen und Inhaber bei der Beendigung der Praxistätigkeit beachten müssen.
Die Fortbildung ist Teil eines langfristigen Beratungs- und Informationsangebots für Heilberufspraxen, das die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ mit eigenen Veranstaltungen sowie auf der Internetseite www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de gestaltet. Die Kooperationspartner werden auch künftig aktuelle und datenschutzrelevante Fragestellungen im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes aufgreifen und den rheinland-pfälzischen Praxen dazu passende Handlungsempfehlungen bereitstellen.
Downloads:
- Die gemeinsame Pressemitteilung der Initiative “Mit Sicherheit gut behandelt” zu Veranstaltung finden Sie hier.
Die Präsentation zum Vortrag von Saskia Kollarich finden Sie hier.
Über die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“:
Die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ wurde 2014 gegründet und setzt sich dafür ein, Verantwortliche in Heilberufen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und über bestehende Anforderungen und Vorgaben zu informieren. Sie wird getragen vom rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zur Initiative und zum Thema Datenschutz in Heilberufen gibt es auf www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de.







