Vertreterversammlung der LPK RLP wehrt sich gegen Kürzungspolitik
Bei Ihrer Sitzung am 14. April 2026 hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sich mit klaren Worten gegen die aktuellen Honorarkürzungen für ambulante Psychotherapie und verzerrte Darstellungen gewehrt: „Die beschlossenen Honorarkürzungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss sowie die vorgelegten Vorschläge der Finanzkommission, die Streichungen und Mengenbegrenzungen (Budgetierung) beinhalten, führen zu einer systematischen Schwächung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Maßnahmen gehen einher mit einer vom GKV-Spitzenverband vorangetriebenen Darstellung der Psychotherapie als Kostentreiber, die nicht der Realität entspricht. Die Argumentation und Maßnahmenpolitik sind fachlich nicht haltbar und gesundheitspolitisch verantwortungslos“, heißt es in der Resolution.
Die Vertreterversammlung Landespsychotherapeutenkammer unterstützt die landesweiten Proteste der Psychotherapeut*innen und fordert, die beschlossenen Honorarkürzungen des Erweiterten Bundesausschusses rückgängig zu machen. „Das Bundesministerium für Gesundheit muss seiner Verantwortung gerecht werden und diesen Beschluss beanstanden.“ Auf weitere Kürzungen und Budgetierungsmaßnahmen soll verzichtet und verzerrende Darstellungen der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung als Kostentreiber sollen unterlassen werden.
Die vollständige Resolution „Kürzungspolitik und verzerrte Darstellungen gefährden die ambulante psychotherapeutische Versorgung“ finden Sie hier.
In einer zweiten Resolution drückte die Vertreterversammlung ihre Sorge über die aktuelle öffentliche und politische Debatte im Zusammenhang mit Gewalttaten und psychischer Erkrankung aus: „Was als politischer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Gewaltprävention diskutiert wird, droht in Wahrheit zu einem gefährlichen Rückschritt zu werden. Maßnahmen wie Meldepflichten, Registerlösungen und eine verstärkte Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden sind fachlich nicht geeignet, Gewalt wirksam zu verhindern. Stattdessen führen sie weg von Schutz und Hilfe, hin zu Kontrolle und Überwachung, wodurch Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen forciert und der Zugang zu notwendiger Behandlung erschwert wird.“
Die Vertreterversammlung setzt sich daher für eine Stärkung der psychosozialen Versorgungssysteme als zentralen Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft ein. Sie fordert außerdem, Vertrauen und Schweigepflicht zu erhalten, Meldepflichten ohne evidenzbasierten Nutzen nicht auszubauen und Gesetze zum Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht in Instrumente der Überwachung und Stigmatisierung zu verkehren.
Die vollständige Resolution „Gewaltprävention braucht Versorgung – nicht Kontrolle“ finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung am 14. April 2026 finden Sie hier.







