Vorstand informiert fundiert über aktuellen Stand der Entwicklungen
Mit einer großen digitalen Veranstaltung am 6. Oktober 2026 hat der Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) erneut seine Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKB-BStabG) informiert. Bereits am 12. August fand eine sehr gut besuchte Informationsveranstaltung statt, die nun wiederholt und um aktuelle Informationen ergänzt wurde. Dass weiterhin großes Interesse und Informationsbedarf unter den Mitgliedern bestehen, belegte die wieder große Teilnehmerzahl von über 320 Personen. Sie erhielten fundierte und hochaktuelle Auskünfte zu den neuesten Entwicklungen und gesundheitspolitischen Beratungen von Dr. Andrea Benecke und Peter Andreas Staub. Beide referierten in einer Doppelrolle: Frau Dr. Benecke ist sowohl Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer als auch Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und konnte den Teilnehmer*innen daher auch Einblicke in den Stand der Entwicklungen in Berlin geben. Herr Staub ist sowohl Vorstandsmitglied der Landespsychotherapeutenkammer als auch Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und wusste daher auch zu berichten, in welchen Schritten in der KV RLP die neue Vergütung beraten und umgesetzt wird.
Die Landespsychotherapeutenkammer möchte ihre Mitglieder in der aktuellen, herausfordernden Situation durch umfangreiche Informationen unterstützen, denn die berufspolitische Situation ist sehr dynamisch und wirft viele Fragen auf. Psychotherapeutische Versorgung und die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen stehen unter hohem politischem Druck: Honorarkürzungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss im März, dann Aussetzung dieser Kürzungen durch einen Eilbeschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) im Juli und die Entschließung, die einige der Beschlüsse wieder abmildert, haben die Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Berufsausübungen verändert.
Dr. Andrea Benecke zeichnete in ihrem Vortrag den Weg der genannten gesetzlichen Beschlüsse nach, informierte über die Neuregelungen und gab einen Ausblick auf noch anstehenden Gesetzesentscheidungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen und die die Psychotherapeutenkammern unter anderem durch zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen zu beeinflussen versuchen. Sie betonte, dass "noch viel in Bewegung" sei und die Psychotherapeutenkammern sich auch weiterhin auf verschiedenen Ebenen für eine Abmilderung der neuen gesetzlichen Regelungen einsetzen werden, beispielsweise bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Peter Andreas Staub erläuterte die bisherige Vergütungsstruktur, um die Verteilung der insgesamt für die Psychotherapie zur Verfügung stehende Geldmenge deutlich zu machen. Anhand konkreter Vergütungsbeispiele illustrierte er, welchen Anteil die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die extrabudgetäre Vergütung letztlich an der Bezahlung psychotherapeutischer Leistung haben und wie sich dies durch die neue gesetzliche Lage verändern wird. Er betonte, dass Psychotherapien, die schon dieses Jahr begonnen wurden, auch 2027 noch voll vergütet werden. Außerdem nannte er mögliche Strategien, mit den neuen Beschränkungen umzugehen.
Seine politische Einordnung der neuen gesetzlichen Reglungen fiel sehr kritisch aus: Die konsequente Umsetzung werde zu weniger Terminen führen. Die Anträge auf Kostenerstattungen werden sich ebenso wie die stationäre Einweisungen vervielfachen und die Kosten für die Krankenkassen in die Höhe treiben, prophezeite er.
Im Anschluss an die beiden Vorträge standen die Referent*innen für Fragen zur Verfügung. Ulrich Bestle, Vorstandsmitglied der LPK RLP moderierte. Die Teilnehmer*innen gaben viel positives Feedback zur Veranstaltung und lobten die fundierten Auskünfte der Referent*innen, die “helfen und ein Stück weit beruhigen”, wie ein Teilnehmer sagte.







