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VV-Wahl 2026: Auslegung Wählerverzeichnis

Die Wahlleiterin gibt bekannt, dass das Wählerverzeichnis gemäß § 11 WahlO vom 17. August – 31. August 2026 in der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ausliegt. In dieser Zeit kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Einblick in das Wählerverzeichnis genommen werden. 


Montag bis Freitag: zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr, 
zusätzlich Dienstag bis Donnerstag: zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr.


Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle möglich ist. Dazu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail an wahlleiter(at)lpk-rlp.de.

Die Einsichtnahme ist zudem nur unter Vorlage Ihres Personalausweises möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Auskünfte nicht erteilt werden können. 

Nach dieser Maßgabe kann die Richtigkeit des jeweiligen Eintrags überprüft werden. Wenn darüberhinausgehende Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses bestehen und diese Zweifel glaubhaft dargelegt werden, kann das Wahlverzeichnis auch insoweit eingesehen werden.

[Foto: iStock/thodonal]

16.07.2026
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