Wahlwerbung
Der Vorstand gibt bekannt:
Den Wahlvorschlägen für die Wahl zur Vertreterversammlung 2026 wird die Möglichkeit gegeben, die Kammermitglieder über die Kammerhomepage sowie über eine Mitglieder-E-Mail zu informieren. Welche Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertreterversammlung zugelassen werden, entscheidet der Wahlausschusses bei seiner Sitzung am 29.09.2026.
Die Wahlwerbung (Verlinkung zu einer eigenen Homepage oder auf einen Flyer/ eine Broschüre) erfolgt ab dem 12.10.2026 und ist von den Wahlvorschlägen bei der Wahlleiterin bis zum 07.10.2026 einzureichen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
01.06.2026







