Zum Seiteninhalt

Wie kann meine Praxis Weiterbildungsstätte werden?

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz lädt Sie herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Wie kann meine Praxis Weiterbildungsstätte werden? – KV RLP und LPK RLP stellen die bundesrechtlichen und landesspezifischen Regelungen vor und beantworten Ihre Fragen“ am Freitag, 5. April 2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr. Die Veranstaltung findet digital, per Zoom, statt.

Inhalt:

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen ist am 1. Juli 2023 in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Angehenden Psychotherapeut*innen sollen nun ihre umfangreiche Weiterbildung in sozialversicherungspflichtiger Anstellung statt in prekären Abhängigkeitsverhältnissen absolvieren können. Um psychotherapeutischen Praxen die Finanzierung von Weiterbildungsstellen zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) einen bemerkenswerten Schritt unternommen: Die Vertreterversammlung der KV RLP hat beschlossen, ab 2024 auch die Weiterbildung in psychotherapeutischen Praxen finanziell zu fördern. Dank dieses bundesweit bisher einzigartigen Beschlusses stehen nun für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung bis zu fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese werden im Umfang von 2.700 Euro monatlich während der Dauer der von der LPK RLP zugelassenen ambulanten Weiterbildungszeit finanziell unterstützt. Es ist vorgesehen, die Anzahl der zu fördernden Stellen für die zukünftigen Jahre jeweils dem Bedarf anzupassen.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Sie ermutigen, sich in der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses zu engagieren und Ihnen dazu das nötige Hintergrundwissen vermitteln: Wie sieht das neue Weiterbildungssystem konkret aus? Und wie kann man in Rheinland-Pfalz als psychotherapeutische Praxis Weiterbildungsstätte und -befugte*r werden? In dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie die Antragsverfahren zur Förderung aber auch Genehmigung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in GKV-Praxen gestaltet sind und was es für Sie als Praxisinhaber*in zu beachten gilt. Darüber hinaus steht Ihnen sowohl die KV RLP als auch die LPK RLP an diesem Abend zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Referent*innen:

  • Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der LPK RLP und Präsidentin der BPtK,
  • Doreen Engelmann, Leiterin Ressort KV-Aufgaben/Sonderaufgaben, Abteilung Sicherstellung der KV RLP,
  • Susann Renger, Referentin Ressort KV-Aufgaben/Sonderaufgaben, Abteilung Sicherstellung der KV RLP.

Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der LPK RLP und der KV RLP, wird ein Grußwort sprechen.
Sabine Maur, Präsidentin der LPK RLP, wird die Veranstaltung moderieren.

Die LPK RLP hat das Web-Seminar mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Die Teilnahme ist gebührenfrei.

Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an niedergelassene Psychotherapeut*innen!

Anmeldeschluss ist der 1. April 2024.

Bitte melden Sie sich ausschließlich über unser Online-Formular an.
Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Den Zugangslink erhalten Sie 1-2 Tage vor der Veranstaltung.
 
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Kornelia Paterson gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

[Abbildung: iStock/Miss Tuni]

07.03.2024
Zum Seitenanfang