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Fairness-Abkommen

Das vom Wahlleiter Edgar Wagner vorgeschlagene und verfasste Fairness-Abkommen wurde in einer Informationsveranstaltung mit Mitgliedern der Vertreterversammlung am 05.02.2021 diskutiert und ohne Gegenstimme als eine Selbstverpflichtung konsentiert. Das Fairness-Abkommen stellt einen Verhaltenskodex für jene dar, die an der Kammerwahl und dem ihr zugrundeliegenden Verfahren beteiligt sind. Es soll insbesondere für die Bewerber*innen, die vom Wahlausschuss zur Kammerwahl zugelassen worden sind, gelten. Die Mitglieder haben sich damit zu einem fairen Umgang miteinander und in ihren Veröffentlichungen zu einem fairen Umgang mit ihren Mitbewerbern verpflichtet.

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