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Neue Antragsformulare für die Weiterbildung veröffentlicht

Die Neufassung der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Nun stehen auch die entsprechend aktualisierten Antragsformulare für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis und auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte innerhalb der Bereichsweiterbildung sowie für die Zulassung als Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen in der Weiterbildung auf der LPK-Homepage zum Download zur Verfügung.
Diese Formulare finden Sie sowohl im Bereich „Psychotherapeut*innen / Weiterbildung“ in den entsprechenden Unterkapiteln als auch im Bereich „Psychotherapeut*innen / Formulare“.

Bedeutend ist diese Information insbesondere deshalb, weil im Januar 2016 in die Weiterbildungsordnung eine Befristung der Zulassung von Stätten und Befugnissen auf sieben Jahre eingeführt wurde, welche jetzt zum Ablauf vieler Anerkennungen zum 19.01.2023 führt. Betroffene Stätten und Befugte sollten hierüber bereits informiert sein, werden aber gebeten, selbst zu überprüfen, ob und bis wann Ihre Anerkennung(en) gelten.

Wichtige Information für alle am 19.01.2023 ablaufenden Anerkennungen: Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, der den besonderen Umständen der Einführung der neuen Weiterbildung Rechnung trägt, gilt eine Fristentzerrung. Für diejenigen, die die Anträge auf Verlängerung der ablaufenden Anerkennung(en) anhand der oben verlinkten Formulare bis spätestens zum 28.02.2023 in der Geschäftsstelle der Kammer einreichen, läuft die jeweilige Befugnis- oder Stättenanerkennung bis zur endgültigen Bearbeitung des Antrags weiter.

Wird der Antrag nicht rechtzeitig zum 28. Februar gestellt, verfällt die jeweilige Anerkennung. Dies bedeutet auch, dass Anträge, die verspätet die Kammer erreichen, als Erstanträge und nicht als Verlängerungsanträge gewertet werden.
Wir möchten hiermit deshalb alle Betroffenen noch einmal ausdrücklich an die Einhaltung dieser Frist erinnern. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der LPK RLP, Frau Dr. Leonora Schäfer wenden. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

Die neuen Formulare für die Anerkennung von Zusatzbezeichnungen sind in Bearbeitung und werden ebenfalls bald an den oben genannten Stellen der Homepage zur Verfügung gestellt. Die bisher dort abrufbaren Formulare behalten noch ihre Gültigkeit für Weiterbildungen, die bereits nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen wurden. § 18 der WBO legt folgende Übergangsregelungen fest: (1) 1 Wurde eine Bereichsweiterbildung gemäß § 3 Abs. 2 dieser Ordnung nach den Regelungen der Weiterbildungsordnung vom 18. November 2020 vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen, so finden auf Antrag bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung die Regelungen der Weiterbildungsordnung vom 18. November 2020 Anwendung. Weitere Informationen, unter anderem zur Härtefallregelung, entnehmen Sie bitte §18 WBO LPK RLP.

 

[Foto: iStock/no_limit_pictures]

10.01.2023
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