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Einreichung Wahlvorschläge

Die Wahlleiterin weist darauf hin, dass in dem Zeitraum vom 09. September – 25. September 2026 die Wahlvorschläge eingereicht werden können. Ein entsprechendes Formular (Wahlvorschlag) sowie Hinweise zur Einreichung finden Sie hier.

Die Wahlvorschläge haben den Anforderungen von § 13 der WahlO zu entsprechen, dies bedeutet: 

  • Der Wahlvorschlag muss mindestens drei und darf höchstens 25 Bewerber*innen enthalten.
  • Die Bewerber*innen müssen in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens und Vornamens, ihrer derzeitigen Anschrift sowie der Berufsgruppe (PP, KJP, PT, PiA oder Masterstudent*in) im Wahlvorschlag aufgeführt werden.
  • Frauen und Männer sollen in gleicher Zahl berücksichtigt werden.
  • Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort oder eine Kurzbezeichnung enthalten, die bis zu fünf Worte umfassen darf. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gilt der Name der/des ersten Bewerber*in als Kurzbezeichnung. 
  • Aus dem Kreis der Bewerber*innen eines Wahlvorschlags soll eine Vertrauensperson sowie deren Vertreter*in benannt werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber der Wahlleiterin und dem Wahlausschuss ermächtigt ist. Ohne eine solche Benennung wird eine entsprechende Vertrauensperson aus dem Kreis der Bewerber*innen ausgelost.

Zudem gilt:

  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden.   
  • Für die Unterstützer*innen verwenden Sie entweder die Liste der Unterstützer*innen oder Sie verwenden die Einzelunterstützungserklärungen und fügen diese zu einer Liste zusammen. 
  • Unterstützer*innen dürfen nicht mehrere Wahlvorschläge gleichzeitig unterstützen und können nicht zugleich Bewerber*in und Unterstützer*in eines Wahlvorschlags sein. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterstützt, so ist dies auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

Die Wahlleiterin prüft die Wahlvorschläge und setzt sich bei Unklarheiten mit den benannten Vertrauenspersonen in Verbindung. Sie bereitet die Wahlvorschläge für die Zulassung in der Sitzung des Wahlausschusses am 29. September 2026 um 16.00h vor. Der Wahlausschuss prüft die Zulassung der Wahlvorschläge und lost deren Reihenfolge für die Darstellung auf der Homepage und in den Wahlunterlagen aus.

[Abbildung: iStock/bagira22]

07.09.2026
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