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ePtA kann jetzt auch bei der bdr beantragt werden

Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA; auch eHBA) kann ab sofort auch bei D-TRUST, einem Unternehmen der Bundesdruckerei (bdr), beantragt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Zulassungsverfahrens und mit dem Abschluss der Verträge zwischen den Kammern und dem Vertrauensdienste-Anbieter (kurz: VDA = Kartenhersteller) ist nun neben der bereits im Juni zugelassenen Firma medisign auch die bdr in der Lage, den ePtA an Psychotherapeut*innen auszugeben.
Es hatten sich mehrere Kartenhersteller für das Zulassungsverfahren angemeldet. Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald weitere VDAs das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben und die Verträge unterschrieben sind. Wie Sie den ePtA bei der bdr beantragen können, was dabei zu beachten ist und wo Sie Hilfe und Antworten auf Ihre Fragen erhalten, darüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.

Bitte beachten Sie: Für alle kassenärztlich zugelassenen Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen die Verpflichtung, einen ePtA zu beantragen. Gleiches gilt auch für ermächtigte Psychologische Psychotherapeut*innen und Sicherstellungsassistent*innen. Der ePtA ist Voraussetzung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der LPK RLP wurde mitgeteilt, dass nur KV-zugelassene Kammermitglieder, die alle notwendigen technischen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (vorgesehenes eHealth-Konnektor-Update, KIM-Modul) vorhalten können und die die Beantragung des ePtA mit allen notwendigen Schritten nach derzeitigem Stand zum Ende des 3. Quartals abgeschlossen und den Ausweis freigeschaltet haben, keine gesetzlich vorgeschriebene Honorarabzüge über die KV erwarten müssen.

Wie erfolgt die Beantragung des ePtA?
Die Beantragung des ePtA erfolgt über das Antragsportal bei einem VDA Ihrer Wahl – hier wird das Verfahren für die neu zugelassene bdr erklärt. Die bdr hält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des ePtA unter diesem Link für Sie bereit.
Bei der Beantragung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte lesen Sie sich die ausführliche Anleitung der bdr unter dem oben angegeben Link genau durch.
  2. Halten Sie für die Beantragung bitte Folgendes bereit: Ein digitales Foto in den Formaten JPG, JPEG, PNG oder GIF sowie einer maximalen Dateigröße von 12 MB, ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel), mit dem Sie sich identifizieren lassen möchten und einen Drucker.
  3. Gehen Sie auf die Internetseite des Antragsportals und wählen Sie „Neuen Antrag stellen“. Wählen Sie bitte den Kartentyp und die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz als zuständige Kartenherausgeberin bzw. Körperschaft. Anschließend klicken Sie bitte auf den Button „Zur Antragstellung“.
  4. Das Antragsformular ist nicht durch die Landespsychotherapeutenkammer vorausgefüllt, Sie haben keine Vorgangsnummer erhalten. Bitte füllen Sie das leere Antragsformular entsprechend der Angaben in Ihrem Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel aus. Es ist wichtig, dass Ihre Meldeadresse der Adresse auf Ihrem Ausweisdokument entspricht.
  5. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Titel: Das Antragsformular lässt die Möglichkeit zu, neben dem Doktortitel weitere Titel anzugeben. Unabhängig davon, hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, wie auch einige andere Landeskammern entschieden, ausschließlich den Doktortitel auf dem Psychotherapeutenausweis vermerken zu lassen. Dies entspricht dem Vorgehen analog des § 5 Passausweisgesetzes, demgemäß auf dem Personalausweis ebenfalls ausschließlich der Doktortitel aufgenommen wird. Bitte verzichten Sie daher auf die Angabe weiterer Titel neben dem Doktortitel. Bitte beachten Sie auch, dass die Angabe des Doktortitels nur akzeptiert werden kann, wenn der Kammer eine amtlich beglaubigte Promotionsurkunde vorliegt.
  6. Im nächsten Schritt geht es darum, wie Sie sich für die Antragstellung identifizieren können. Als Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post zu identifizieren. Das POSTIDENT-Verfahren stellt sicher, dass nur identifizierte Personen Zugriff zu sensiblen Services bekommen. Nähere Informationen über die Möglichkeit, sich per POSTIDENT zu authentifizieren, erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite der Deutschen Post und am Ende des Antragsformulars. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antragsunterlagen eine Kopie desjenigen Ausweisdokuments beifügen müssen, das Sie zur Identifizierung per POSTIDENT nutzen.
  7. Wenn Sie alle geforderten Daten ins Antragsformular eingetragen haben, gelangen Sie zur eigentlichen Bestellung des Ausweises. In diesem Schritt werden Ihnen auch die für den ePtA anfallenden Kosten angezeigt. Sie werden aufgefordert, ein Bezahlverfahren zu wählen.
  8. In den nächsten Schritten können Sie eine E-Mail-Adresse angeben, die für Ihre qualifizierte Signatur genutzt werden soll und müssen ihr Foto für den Ausweis hochladen.
  9. Zu guter Letzt werden Ihnen alle angegebenen Antragstellerdaten und Ihre Bestellung noch mal zusammengefasst und Sie werden zur Überprüfung aufgefordert. Mit der Auslösung der zahlungspflichtigen Bestellung schließen Sie den Bestellprozess ab.
  10. Aus dem Antragsformular wird ein PDF-Dokument generiert. Drucken Sie dieses bitte einseitig aus und unterzeichnen es. In dem Antragsausdruck finden Sie auch die Vorgangsnummer und das Passwort. Diese Angaben benötigen Sie, um sich den Antrag im Portal ansehen zu können, Statusinformationen zu erhalten oder den Antrag zu korrigieren, was bis zur endgültigen Freigabe durch die Kammer möglich ist. Im Ausdruck finden Sie außerdem Informationen zur erforderlichen Identifizierung per POSTIDENT.
  11. Identifizieren Sie sich mit dem ausgedruckten POSTIDENT-Coupon und Ihrem Ausweisdokument bei der Post. Bitte beachten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach ePtA-Antragstellung erfolgen.
  12. Nach der erfolgten Identifizierung senden Sie bitte Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post an die bdr. Die weitere Abwicklung Ihres Antrags, inklusive der Einholung der Freigabe durch Ihre zuständige Kammer, erfolgt automatisch durch die bdr.

Wie erfolgt die Ausgabe des ePtA?

  1. Nachdem Sie alle Unterlagen an die bdr geschickt haben und diese erfolgreich geprüft wurden, holt die bdr die Freigabe durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ein. Die Kammer hat die Aufgabe, zu bestätigen, dass es sich bei der/dem Antragsteller*in um eine/n Psychologische/n Psychotherapeut*in oder eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in handelt (= Attributsbestätigung). Diese Attributsbestätigung kann nur dann erfolgen, wenn die relevanten Daten mit den Daten der Mitgliederverwaltung der LPK RLP übereinstimmen. Die Attributsbestätigung durch die Kammer ist für Sie gebührenfrei.
  2. Im Anschluss wird der ePtA von der bdr produziert und an Ihre Meldeadresse geschickt. Basierend auf den Erfahrungen anderer Heilberufekammern möchten wir darauf hinweisen, dass es im Produktions- und Auslieferungsprozess zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen kann. Da dieser Prozess in der Verantwortung der bdr liegt, sind eventuelle Verzögerungen nicht der Landespsychotherapeutenkammer anzulasten. Der Ausweis wird per Einschreiben verschickt, es ist eine persönliche Annahme erforderlich.
  3. Drei Tage nach dem Versand Ihres eHBA erhalten Sie einen Brief mit zwei PINS per Post an die von Ihnen hinterlegte Meldeadresse.
  4. Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und Ihren PIN-Brief erhalten haben, müssen Sie, bevor Sie den Ausweis nutzen können, die Karte im Portal der bdr freischalten und für die Nutzung aktivieren. Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PIN erhalten haben. Die Aktivierung hingegen ist erforderlich, damit Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis auch nutzen können. Hierbei vergeben Sie Ihre Wunsch-PINs. Ausführliche Erklärungen zu Freischaltung und Aktivierung finden Sie hier.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bitte beachten Sie: Da die Landespsychotherapeutenkammer nur für die Bestätigung des Attributs „Psychologische(r) Psychotherapeut(in)“ / „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in)“ zuständig ist und nicht für die Herstellung und Auslieferung, wenden Sie sich mit Fragen zur Beantragung bitte immer direkt an den VDA. Die Hotline-Nummer der Bundesdruckerei zu allen Fragen rund um den Antragsprozess lautet: +49 (0)30 2598 4050. Sie ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Fragen können Sie auch per Mail an diese E-mail-Adresse richten.

Weitere Fragen zum ePtA beantwortet die Bundesdruckerei hier.

Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung des ePtA und zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung hier.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema ePtA haben wir auch auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Start und viel Erfolg mit Ihrem neuen elektronischen Psychotherapeutenausweis !

 

15.09.2021
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