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ePtA muss nach Erhalt freigeschaltet werden!

Seit dem 8. Juni 2021 kann der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) bestellt werden, was mittlerweile sehr viele Kammermitglieder getan haben. Der Beantragungsprozess läuft in der Regel reibungslos, die Freigabe durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz erfolgt tagesaktuell. Allerdings scheint der Prozess häufig kurz vor seinem Abschluss ins Stocken zu geraten: Die Zahlen der Kartenhersteller zeigen nach wie vor eine recht große Diskrepanz zwischen ausgelieferten und freigeschalteten Ausweisen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie erneut daran erinnern, dass der ePtA nach Erhalt von Ihnen im Antragsportal freigeschaltet werden muss, damit er einsatzbereit ist. Nutzen Sie hierfür die Ihnen zugestellten PINs.

  • Ausführliche Erklärungen zu Freischaltung und Aktivierung der bei der Bundesdruckerei bdr beantragten Ausweise finden Sie HIER.
  • Die Firma medisign erklärt die Freischaltung der bei ihr bestellten Ausweise HIER.
  • Hilfe von T-Systems bei der Freischaltung des Ausweises erhalten Sie HIER.

Alle wichtigen Informationen rund um den elektronischen Psychotherapeutenausweis und dessen Beantragung hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz HIER auf ihrer Homepage für Sie zusammengestellt.

[Abbildung: iStock/Anna_Semenchenko]

06.01.2022
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