Gemeinsam vulnerable Gruppen besser versorgen
Um niedrigschwellig und zielgerichtet diejenigen Menschen psychotherapeutisch zu versorgen, die besonders schwer Zugang zur ambulanten Versorgung finden, hat die Politik im Jahr 2025 durch eine Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung einen neuen Ermächtigungstatbestand geschaffen. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen haben nun Anspruch darauf, auf Antrag eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen: Sie bekommen vom Zulassungsausschuss die Erlaubnis, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, wenn sie Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind.
Doch wie funktioniert das genau? Noch immer ist dieser neue Ermächtigungstatbestand wenig bekannt und es bestehen viel Unsicherheiten bezüglich der Antragstellung und konkreten Umsetzung. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz möchte das ändern, denn Sie begrüßt das Anliegen, zusätzliche ambulanten Behandlungskapazitäten für diese besonders vulnerablen Patientengruppen zu schaffen. Daher hat sie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen zwei digitale Informationsveranstaltungen am 22. und 30. April 2026 durchgeführt: Kooperationspartner*innen waren die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. (LIGA), die ein Zusammenschluss von fünf freigemeinnützigen Verbandsgruppen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Deutschen Roten Kreuz ist.
Gemeinsam klärten sie über die Hintergründe und Abläufe der Antragstellung auf und gingen vor allem auf eine wichtige Voraussetzung für die Ermächtigung ein: Antragsteller*innen müssen eine Kooperationsvereinbarung beispielsweise mit einem Sozialpädiatrischen Zentrum, einem Medizinischen Behandlungszentrun für Menschen mit Behinderungen, einer Einrichtung der Suchthilfe oder Krisenhilfe, der Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, oder einer psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle schließen. Es ist auch möglich, mehrere Kooperationen parallel zu schließen. Damit wird die multiprofessionelle Zusammenarbeit unter den Behandler*innen zugunsten der Patient*innen gestärkt.
Während sich die erste Veranstaltung primär an interessierte Kammermitglieder richtete, waren die Zielgruppe der zweiten Veranstaltung Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden und die durch den Abschluss von Kooperationen mit Psychotherapeut*innen die Versorgung ihrer Patient*innen verbessern möchten.
LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke und Peter Andreas Staub (Vorstand LPK RLP und KV RLP) begrüßten die Teilnehmer*innen und führten in das Thema ein. Frau Dr. Benecke betonte, dass es der Kammer sehr wichtig ist, dass der neue Ermächtigungstatbestand in die Umsetzung kommt und freute sich daher sehr, mit der KV RLP und der LIGA als zentrale Akteur*innen im Umsetzungsprozess gemeinsam die Veranstaltung durchzuführen. Dass das Interesse an der Thematik groß ist, zeigten die hohen Teilnehmerzahlen: Zur ersten Veranstaltung hatten sich rund 170 Personen angemeldet, zur zweiten sogar 180.
Bei der ersten Veranstaltung informierte die KV RLP ausführlich über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf der Antragstellung auf Ermächtigung beim Zulassungsausschuss. LPK-Geschäftsführerin Petra Regelin stellte die neue Anzeigenplattform für Kooperationsgesuche vor. In der zweiten Veranstaltung referierte LPK-Juristin Tamina Bührer die rechtlichen Grundlagen. Die praktische Umsetzung wurde von der LIGA erläutert. Petra Regelin moderierte die Veranstaltungen.
Neue Plattform auf der LPK-Homepage
Um den Abschluss von Kooperationen zu fördern, hat die Landespsychotherapeutenkammer auf ihrer Homepage eine Anzeigenplattform geschaffen: Zu finden ist sie im Bereich „Aktuelles“ unter „Stellenmarkt, Kooperationsangebote & Praxisbörse“ oder direkt über diesen Link.
Inserieren können auf dieser Seite sowohl Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden als auch Kammermitglieder, die eine Ermächtigung nach der neuen Regelung anstreben und die daher an einer Kooperation mit einer entsprechenden Einrichtungen interessiert sind.
Der Anzeigentext kann einfach als Word-Datei an die Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der LPK RLP gesendet werden (livia.rigotti(at)lpk-rlp.de). In der Anzeige sollte unter Angabe der Kontaktdaten die eigene Person bzw. Institution kurz vorgestellt werden und deutlich werden, welche Art von Kooperationspartner*in gesucht wird.
Der neue Ermächtigungstatbestand ist ein wichtiger Schritt zu mehr Zugangsgerechtigkeit. Die Kammer hofft daher, dass viele Mitglieder die Chance nutzen, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und zugleich zu einer besseren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für besonders vulnerable Patient*innengruppen beizutragen.







