Haben Sie Interesse an einer Ermächtigung?
Wer kooperiert, gewinnt! Für Psychotherapeut*innen, die Kooperationen eingehen und besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant versorgen, kann der Gewinn eine Ermächtigung sein – und damit die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Hintergrund ist eine Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV), die im Februar 2025 beschlossenen wurde: Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen haben nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. Die Ermächtigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss erteilt. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragsteller*innen eine Kooperationsvereinbarung mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem medizinischen Behandlungszentrum, einer Einrichtung der Sucht- oder Krisenhilfe, der sozialpsychiatrischen Dienste, mit einer Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtung, einer Suchtklinik, einer geriatrischen Einrichtung oder anderen vergleichbaren Institutionen vorweisen. Die Zulassungsausschüsse sind gehalten, Antragsteller*innen zu ermächtigen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Aber wie findet man passende Kooperationspartner*innen? Hier hilft die neue Anzeigenplattform weiter, die die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage geschaffen hat: Zu finden ist sie im Bereich „Aktuelles“ unter „Stellenmarkt, Kooperationsangebote & Praxisbörse“ oder einfach über DIESEN LINK.
Inserieren können auf dieser Seite:
- Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden und die Psychotherapeut*innen zur Verbesserung der Versorgung ihrer Patient*innen suchen (beispielsweise Sozialpädiatrische Zentren, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen, Einrichtungen der Suchthilfe oder Krisenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen)
- Kammermitglieder, die eine Ermächtigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Ärzte-ZV anstreben und die daher an einer Kooperation mit den genannten Einrichtungen interessiert sind.
Sie können Ihren Anzeigentext einfach als Word-Datei an die zuständige Mitarbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit senden: livia.rigotti(at)lpk-rlp.de
Viele weitere nützliche Informationen rund um den neuen Ermächtigungsanspruch und die Anzeigenplattform vermittelt die LPK RLP gemeinsam mit ihren Kooperationspartner*innen in zwei Veranstaltungen:
- Mittwoch, 22.4.2026: Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen
- Donnerstag, 30.4.2026: Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen in Einrichtungen durch Kooperationen







