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Mehr Psychotherapeut*innen für das Ahrtal zugelassen

Bei seiner Sitzung am 26. April 2023 hat der Zulassungsausschuss entschieden, für das Ahrtal fünf weitere Psychologische Psychotherapeut*innen mit einem Umfang von 2,75 Versorgungsaufträgen sowie eine(n) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit einem Umfang von einem halben Versorgungsauftrag im Rahmen des Sonderbedarfs zuzulassen. Über einen weiteren Antrag eines KJP soll in der kommenden Woche entschieden werden.

„Die Landespsychotherapeutenkammer freut sich sehr über das Ergebnis der gestrigen Sitzung und ist den Krankenkassen dankbar, dass sie die große psychische Not der von der Flut betroffenen Menschen erkannt haben!“, sagt Kammerpräsidentin Sabine Maur. „Durch die Entscheidung des Zulassungsausschusses wird eine dringend nötige Verbesserung der psychotherapeutische Versorgung in der Flutregion ermöglicht. Wir hoffen, dass die neuen Zulassungen Entlastung für die Betroffenen bringen – sowohl für die Patient*innen als auch für die schon im Ahrtal tätigen Psychotherapeut*innen, die Unterstützung durch weitere Kolleg*innen dringend gebrauchen können“, so Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.

Die Landespsychotherapeutenkammer dankt auch der Kassenärztlichen Vereinigung RLP sowie dem Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, und dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium für ihre wichtige Unterstützung im Ringen um weitere Zulassungen. Nicht zuletzt geht ein besonders herzliches Dankeschön an das Kammermitglied Christian Falkenstein und alle anderen Psycholologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die im Ahrtal unter schwierigen Bedingungen Patient*innen versorgen und sich mit einem eindringlichen Hilferuf an die Landespsychotherapeutenkammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die politischen Entscheidungsträger gewandt hatten, um auf die katastrophale Versorgungssituation aufmerksam zu machen. Auch ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass zukünftig durch die neuen Zulassungen endlich mehr Patient*innen in Ahrtal versorgt werden können, die dringend Hilfe benötigen.

Die Landespsychotherapeutenkammer hatte bereits in einer Stellungnahme im Januar 2022 prognostiziert, dass im Ahrtal langfristig mehrere Tausend Menschen aller Altersklassen durch die Erlebnisse in der Flutnacht und durch die Dauerbelastungen aufgrund der Auswirkungen der Zerstörungen psychisch erkranken werden. Diese Prognose bestätigt sich nun. Die Entscheidung des Zulassungsausschusses, im Ahrtal aufgrund der langfristigen Auswirkungen der Flutkatastrophe einen lokalen Sonderbedarf zu identifizieren, hat sich als richtig erwiesen. Allerdings hat sich nun zwei Jahre nach der Katastrophe mehr als deutlich gezeigt, dass die aktuell bestehenden Behandlungskapazitäten nicht ausreichen, um die große Anzahl an schwer erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu versorgen. Weitere Sonderbedarfszulassungen aufgrund des lokalen Sonderbedarfs sind die einzige Möglichkeit, die dauerhafte psychotherapeutische Unterversorgung im Ahrtal, die mit sehr viel Leid der Betroffenen verbunden ist, zu beheben. Die nun bewilligten Sonderbedarfszulassungen sind also ein wichtiger Schritt auf einem sicherlich noch langen Weg.
 

  • Eine Schilderung der aktuelle Lage im Ahrtal und der psychotherapeutischen Versorgungssituation finden Sie hier.
  • Eine Pressemeldung vom 27.4.2023 der Kassenärztlichen Vereinigung RLP zu den neuen Zulassungen finden Sie hier.

[Foto: Pixabay/distelAPPArath]

27.04.2023
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