Fragen und Antworten zur Wahl
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wahl zur Vertreterversammlung zusammengestellt. Durch Anklicken der Balken gelangen Sie zu den Antworten.
Auf welcher Grundlage findet die Wahl statt?+x
Grundlage der Wahl zur Vertreterversammlung ist die Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Diese finden Sie hier.
Zudem haben die Mitglieder der Vertreterversammlung auf Vorschlag der Wahlleiterin für die Kammerwahl 2026 einstimmig ein Fairness-Abkommen konsentiert. Es appelliert an alle Kammermitglieder, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl auf persönliche Anfeindungen zu verzichten und von zweifelhaften oder gar falschen Informationen Abstand zu nehmen. Zum Fairness-Abkommen gelangen Sie hier.
Wann wird gewählt?+x
Die Wahlzeit ist vom 09. - 23. November 2026. Die Unterlagen werden den Kammermitgliedern rechtzeitig übermittelt.
Wer ist im Wahlausschuss?+x
Der Vorstand der LPK RLP hat zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss berufen, vgl. § 6 der Wahlordnung LPK RLP (WahlO) . Dieser setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Frau Dr. Bettina Freimund-Holler, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz a. D. (Wahlleiterin)
- Frau Saskia Kollarich (stellvertretende Wahlleiterin)
- Frau Dr. Anke Diezemann-Prößdorf, Psychologische Psychotherapeutin, Mainz (Beisitzerin)
- Herr Manfred Kießling, Psychologischer Psychotherapeut, Mainz (Beisitzer)
- Herr Dr. Michael Broda, Psychologischer Psychotherapeut, Bad Bergzabern (stellvertretender Beisitzer)
- Herr Till Koppe, Psychologischer Psychotherapeut, Freinsheim (stellvertretender Beisitzer)
An wen kann ich mich mit Fragen zur Wahl oder Wahlordnung wenden?+x
Fragen zur Durchführung der Wahl richten Sie bitte per E-Mail an diese Adresse:
wahlleiter(at)lpk-rlp.de
Wer darf wählen und gewählt werden?+x
Die Kammer erstellt vor der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). Dieses Wählerverzeichnis wird am 07.09.2026 geschlossen. Jeder, der an diesem Stichtag Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist, wird ins Wählerverzeichnis eingetragen und ist somit wahlberechtigt. Dies gilt auch für freiwillige Mitglieder, beispielsweise für Psychotherapeut*innen in Ausbildung.
Über das Wählerverzeichnis wird außerdem festgelegt, wer in die Vertreterversammlung gewählt werden kann: Wählbar sind alle Mitglieder der Kammer, die bei Einreichung der Wahlvorschläge im Wählerverzeichnis eingetragen sind und als Wahlvorschlag zugelassen werden. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder können diese nicht zugelassen werden, so sind alle Mitglieder der Kammer wählbar, die zum Zeitpunkt der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wann wird das Wählerverzeichnis ausgelegt?+x
Das Wählerverzeichnis liegt ab dem 17. August 2026 bis zum 31. August 2026 in der Geschäftsstelle der Kammer zur Einsicht aus. Innerhalb dieser Zeit haben Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten
- von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr und
- zusätzlich von Dienstag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr
das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres persönlichen Eintrages im Wählerverzeichnis zu überprüfen.
Darüber hinaus dürfen Sie das Wählerverzeichnis nur insoweit einsehen, als Sie Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit glaubhaft machen. Die Einsichtnahme ist nur unter Vorlage Ihres Personalausweises möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Auskünfte nicht erteilt werden können. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Einsichtnahme nur bei vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle möglich ist.
Wann und wie werden Wahlvorschläge eingereicht?+x
Wahlberechtigte können vom 09. September 2026 bis 25. September 2026 Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin per Post im Original einreichen. Ein entsprechendes Formular (Wahlvorschlag) finden Sie auf der Homepage.
Die Wahlvorschläge müssen den Anforderungen von § 13 der WahlO entsprechen, d.h. der Wahlvorschlag muss mindestens drei und darf höchstens 25 Bewerber*innen enthalten. Die Bewerber*innen müssen in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens und Vornamens, ihrer derzeitigen Anschrift sowie der Berufsgruppe im Wahlvorschlag aufgeführt werden. Frauen und Männer sollen in gleicher Zahl berücksichtigt werden. Bewerber*innen müssen der Aufnahme in den Wahlvorschlag durch eine besondere Erklärung schriftlich zugestimmt haben. Ein entsprechendes Formular (Zustimmungserklärung) finden Sie in Kürze auf der Homepage.
Zudem muss der Wahlvorschlag von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden. Ein entsprechendes Formular (Unterstützerliste) finden Sie in Kürze auf der Homepage.
Bewerber*innen dürfen nicht auf mehreren Wahlvorschlägen gleichzeitig kandidieren, sondern können nur innerhalb eines Wahlvorschlags genannt werden.
Auch die Unterstützer*innen eines Wahlvorschlags müssen ihre Unterstützung schriftlich dokumentieren: Neben der Angabe des Familiennamens, des Vornamens und der Anschrift ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Wahlberechtigte dürfen durch ihre Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterstützt, so ist dies auf allen Wahlvorschlägen ungültig.
Wahlberechtigte können nicht zugleich Bewerber*in und Unterstützer*in eines Wahlvorschlags sein.
Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort oder eine Kurzbezeichnung enthalten, die bis zu fünf Worte umfassen darf. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gilt der Name der/des ersten Bewerber*in als Kurzbezeichnung. Aus dem Kreis der Bewerber*innen eines Wahlvorschlags soll eine Vertrauensperson sowie deren Vertreter*in benannt werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber der Wahlleiterin und dem Wahlausschuss ermächtigt ist. Ohne eine solche Benennung wird eine entsprechende Vertrauensperson aus dem Kreis der Bewerber*innen ausgelost.
Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen (Wahlvorschlagsliste, Unterstützerliste und Zustimmungserklärungen) gesammelt postalisch bis zum 25. September 2026 an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Wahlleiterin, Wallaustraße 104, 55118 Mainz.
Wann bekomme ich die Wahlunterlagen?+x
Die Versendung der Wahlunterlagen erfolgt am 05. November 2026 an jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Mitglied der Kammer. Mit der Absendung der Wahlunterlagen beginnt nach der Wahlordnung die eigentliche Wahlzeit, die nach der Festsetzung des Vorstands am 23. November 2026 endet.
Wie wird die Wahl durchgeführt?+x
Der Wahlbezirk erstreckt sich über den gesamten Bereich des Landes Rheinland-Pfalz. Die Wahl wird nach Beschluss des Vorstands gem. § 25 WahlO LPK RLP digital durchgeführt.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden gemäß § 1 Abs. 1 WahlO in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts (nach Hare/Niemeyer) gewählt. Sollte - was erfahrungsgemäß wenig wahrscheinlich ist - nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag eingehen, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der relativen Mehrheitswahl.
Was bedeutet digitale Wahl?+x
Bei der digitalen Wahl geben Sie Ihre Stimmen nicht über Ankreuzen von Stimmzetteln und Zurücksenden der Wahlunterlagen ab, sondern erhalten für die Ausübung Ihres Stimmrechts per Post einen individuellen und geschützten Zugang (Link und QR-Code) zu einem digitalen Wahlportal. Das Wahlportal leitet Sie durch die Stimmabgabe und Ausübung Ihres Wahlrechts. Außer den Ihnen postalisch übersendeten Unterlagen benötigen Sie keine weiteren Zugangsdaten, um Ihre Stimme abzugeben. Eine detaillierte Beschreibung zum Ausüben Ihres Stimmrechts geht Ihnen mit den Wahlunterlagen zu.
Im Gegensatz zur Briefwahl gibt es kein Risiko einer ungültigen Stimmabgabe, da automatisch eine Plausibilitätsprüfung durchführt wird und Sie direkt digital gewarnt werden, wenn etwas nicht korrekt ist.
Umfassende Sicherheitsmechanismen stellen sicher, dass keine andere Person als die Berechtigte an der Wahl teilnimmt.
Die digitale Wahl ist zudem ein Ausdruck von Nachhaltigkeit und spart Ressourcen.
Ist die digitale Wahl datenschutzgerecht und sicher?+x
Ja. Die Kammer arbeitet mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Anbieter (POLYAS) zusammen. Das BSI legt hohe Sicherheitsstandards fest, die sicherstellen, dass die Technologie und die Verfahren für Online-Wahlen vor Bedrohungen wie Hacking, Datenmanipulation oder unbefugtem Zugriff geschützt sind. Der Anbieter POLYAS verfügt hierbei über eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung, die höchsten Datenschutz gewährleistet.
Das POLYAS Online-Wahlsystem wird auf den mehrfach zertifizierten Servern der Open Telekom Cloud (OTC) in deutschen Rechenzentren des Konzerns der Telekom AG gehostet.
Die Sicherheit der Online-Wahlsysteme von POLYAS wird kontinuierlich von unabhängigen externen Parteien überprüft und bestätigt. Die Online-Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.0 wurde erfolgreich vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf die Einhaltung der Anforderungen für sichere Online-Wahlprodukte gemäß internationalen Common Criteria Standards geprüft.
POLYAS setzt Sicherheitskontrollen, Zugriffsbeschränkungen und Verschlüsselungstechnologien ein, um Ihre Datensicherheit zu gewährleisten.
Der gewählte Anbieter POLYAS und das entsprechende Wahlprogramm erfüllen daher die insbesondere in den §§ 26 und 27 der WahlO LPK RLP festgelegten Sicherheitsvoraussetzungen für die Durchführung einer digitalen Wahl.
Bei der Online-Wahl ist sichergestellt, dass nicht nachvollzogen werden kann, welche Person wie gewählt hat.
Weitere Informationen zur Sicherheit und dem Datenschutz des Online-Wahlprogramms finden Sie hier.
Welche Daten sind im Online-Wahlportal hinterlegt?+x
In das Online-Wahlportal werden durch die Kammer ausschließlich die Daten übertragen, die erforderlich sind um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen Sie erreichen und Sie Ihr Wahlrecht verifiziert ausüben können. Es werden damit die folgenden Daten hinterlegt:
- Name, ggfs. Titel, Vorname
- Mitgliedsnummer
- Adresse
- Geburtsdatum
- Berufsbezeichnung
- Tätigkeitsstatus
Wie gebe ich meine Stimme ab?+x
Die Ausübung des Wahlrechts ist einfach.
1. Der Zugang zum Wahlportal erfolgt
a) über den in den Wahlunterlagen befindlichen LINK, den Sie in Ihren Webbrowser eingeben oder
b) über den mit den Wahlunterlagen übermittelten QR-Code, den Sie über Ihr Handy oder ein anderes mobiles Gerät aufrufen können.
2. Eingabe von Benutzer-ID und Passwort
Mit den Wahlunterlagen erhalten Sie die „Benutzer-ID“ und Ihr „Passwort“, welche Sie auf der Anmeldeseite eingeben müssen.
3. Anhaken der Checkbox „Sicherheitshinweis“
Mit dem Häkchen in der Checkbox „Sicherheitshinweis“ können Sie sich für das Wahlportal anmelden.
4. Abgabe Ihrer Stimme
Das Wahlportal leitet Sie dann durch Ihre Stimmabgabe und prüft im Hintergrund Ihre Wahlberechtigung und ob die Stimmabgabe gültig erfolgt.
5. Prüfung
Vor endgültiger Stimmabgabe können Sie Ihre Angaben prüfen und mit Freigabe der Stimmabgabe üben Sie Ihr Wahlrecht aus.
Die Anmeldung und Stimmabgabe bei Online-Wahlen sind damit auch für technisch unerfahrene Personen oder Menschen mit Behinderungen einfach umsetzbar und zugänglich. Die POLYAS Online-Wahlsoftware legt besonderen Wert auf:
- Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit,
- eine klare Benutzerführung mit erklärenden Texten,
- ein einfaches Design mit leicht bedienbaren Navigationselementen,
- einen angemessenen Farbkontrast zwischen Text-, Hintergrund- und Schaltflächenfarben und
- (Fehler-)Rückmeldungen in leicht verständlicher Sprache.
Wie kann ich mein Wahlrecht ausüben, wenn ich nicht mit dem Link und QR-Code zurechtkomme?+x
Für alle technischen Fragen zur Ausübung Ihres Wahlrechts steht Ihnen Herr Kleubler unter 06131-9305522 oder it(at)lpk-rlp.de zur Verfügung.
Soweit es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Stimme digital abzugeben, können Sie mit der Kammergeschäftsstelle einen Termin zur Stimmabgabe vor Ort vereinbaren. Ihnen wird in der Kammergeschäftsstelle ein geschützter digitaler Zugang zur Verfügung gestellt, über den Sie vor Ort Ihre Stimmabgabe tätigen können.
Setzen Sie sich hierzu telefonisch 06131-9305515 oder per E-Mail wahlleiter(at)lpk-rlp.de mit der Geschäftsstelle in Verbindung.
Was bedeutet Kumulieren? Was bedeutet Panaschieren?+x
Bei der Stimmabgabe hat jede*r Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen sind, also 25 Stimmen. Bei der voraussichtlich stattfindenden Verhältniswahl hat jede*r Wähler*in unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, diese 25 Stimmen auf Ihrem Stimmzettel zu verteilen.
PERSONENWAHL
Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerber*innen vergeben, indem Sie diese ankreuzen. Dabei dürfen sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen auswählen (Panaschieren). Sie können auch den einzelnen Bewerber*innen ihrer Wahl bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) oder gleichzeitig panaschieren und kumulieren.
WAHL VON WAHLVORSCHLÄGEN
Es besteht die Möglichkeit, durch die Kennzeichnung eines Wahlvorschlages diesen unverändert anzunehmen. Dann werden - im Rahmen der zur Verfügung stehenden 25 Stimmen - jede*r Bewerber*in des Wahlvorschlages eine Stimme zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten. Sind danach noch Stimmen unverbraucht, wird der Vorgang wiederholt. Die Obergrenze von drei Stimmen ist dabei einzuhalten.
Dabei kann von den Möglichkeiten sowohl des Panaschierens als auch des Kumulierens sowie des gleichzeitigen Panaschierens und Kumulierens Gebrauch gemacht werden. Wird dabei jedoch die gesamte Stimmenzahl ausgeschöpft, bleibt die Kennzeichnung des Wahlvorschlages unberücksichtigt.
Das Wahlportal prüft im Hintergrund die Wahlberechtigung und ob die Stimmabgabe gültig erfolgt. Bei fehlerhafter Stimmabgabe (z.B. falsche Anzahl von Stimmen, fehlerhaftes Panaschieren) weist das Wahlportal auf den Fehler hin und bietet die Möglichkeit, die Stimmabgabe zu korrigieren.
Welche Bedeutung haben die Personenstimmen?+x
Zunächst entscheidet sich aufgrund der für den einzelnen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen, wie viele Sitze der einzelne Wahlvorschlag in der neuen Vertreterversammlung erhält. Nur wenn der Wahlvorschlag Sitze gewonnen hat, entscheiden dann die Personenstimmen, die für die einzelnen Bewerber*innen dieses Wahlvorschlages abgegeben worden sind, welche Bewerber*innen die Sitze erhalten.






