"Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen"
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz lädt Sie herzlich ein zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Thema "Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen“ am Mittwoch, 22. April 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. durchgeführt.
Worum geht es?
Für manche Patient*innen ist es besonders schwierig, Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten, weil sie intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Um diesen vulnerablen Gruppen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einen neuen Ermächtigungstatbestand geschaffen: Gemäß der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. Die Ermächtigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss erteilt. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragsteller*innen eine Kooperationsvereinbarung mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem medizinischen Behandlungszentrum, einer Einrichtung der Sucht- oder Krisenhilfe, der sozialpsychiatrischen Dienste, mit einer Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtung, einer Suchtklinik, einer geriatrischen Einrichtung oder anderen vergleichbaren Institutionen vorweisen. Die Zulassungsausschüsse sind gehalten, Antragsteller*innen zu ermächtigen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Vorteile der neuen Regelung für Psychotherapeut*innen:
- Möglichkeit, einen psychotherapeutischen Sitz zu erhalten, um gesetzlich krankenversicherte Angehörige der vulnerablen Gruppen zu behandeln und diesbezügliche Leistungen mit der KV abzurechnen.
- Anspruch auf Ermächtigung zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
- Niedrigschwellige Vermittlung von Patient*innen durch geeignete Kooperationseinrichtungen.
- Vielzahl von Kooperationsverträgen möglich.
- Zusammen mit der KV RLP möchten wir Sie über die rechtlichen Aspekte des neuen Ermächtigungstatbestandes informieren, die praktische Umsetzung erläutern und Möglichkeiten zur Kooperation vorstellen.
Für wen ist die Fortbildung gedacht?
- Frisch approbierte Kammermitglieder und Berufseinsteiger*innen
- PIAs
- Niedergelassene Kammermitglieder in Privatpraxen
- Kammermitglieder, die erwägen, eine Praxis zu gründen und dafür eine Ermächtigung zu beantragen
- Kammermitglieder, die in Einrichtungen tätig sind, auf die sich der neue Ermächtigungstatbestand bezieht
- Sonstige interessierte Kammermitglieder
Welcher Ablauf ist geplant?
- Begrüßung und Einführung durch Dr. Andrea Benecke (Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der LPK RLP) und Peter Andreas Staub (Vorstand LPK RLP und KV RLP)
- Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und praktischen Umsetzung durch Michaela Kausch (Leiterin Ressort Versorgung der KV RLP) und Jessica Mewers (Referentin Ressort Versorgung der KV RLP)
- Vorstellung des Anzeigenportals für Kooperationen im Rahmen der Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen auf der Kammerhomepage durch Petra Regelin (Geschäftsführerin LPK RLP)
Zwischen den einzelnen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen und Antworten. Petra Regelin (Geschäftsführerin LPK RLP) moderiert die Veranstaltung.
Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Weitere Informationen und die Einladung mit Link zur Online-Anmeldung folgen im März 2026.
Teilnahmegebühr: gebührenfrei
Ort: digital, per Zoom
Das Web-Seminar wird von der LPK RLP mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Falls Sie Fragen zur Veranstaltung haben, wenden Sie sich gerne an Kornelia Paterson.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz führt eine weitere Online-Veranstaltung zum neuen Ermächtigungsanspruch durch: "Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen in Einrichtungen durch Kooperationen“ am Donnerstag, 30. April 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. durchgeführt. Weitere Informationen hier.








