"Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen in Einrichtungen durch Kooperationen“
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz lädt Sie herzlich ein zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Thema: "Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen in Einrichtungen durch Kooperationen“ am Donnerstag, 30. April 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. durchgeführt.
Für wen ist die Fortbildung gedacht?
- Leiter*innen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden, beispielsweise Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB), Einrichtungen der Suchthilfe oder Krisenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen
- Kammermitglieder, die an einer Kooperation mit den genannten Einrichtungen interessiert sind
- Sonstige Interessierte
Worum geht es?
Für Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen betreut werden, ist es oft besonders schwierig, ihren Klient*innen oder Patient*innen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung zu vermitteln – vor allem, wenn diese intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Nun hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, diesen vulnerablen Gruppen leichter Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung zu beschaffen: Gemäß der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten und ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragsteller*innen eine Kooperationsvereinbarung mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, medizinischen Behandlungszentrum, mit einer Einrichtung der Sucht- oder Krisenhilfe, der sozialpsychiatrischen Dienste, mit einer Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtung, einer Suchtklinik, einer geriatrischen Einrichtung oder anderen vergleichbaren Institutionen vorweisen.
Vorteile der neuen Regelung für kooperierende Einrichtungen:
- Mit den neuen Ermächtigungen werden zusätzliche ambulante Behandlungskapazitäten bereitgestellt, was Wartezeiten auf Psychotherapie für Klient*innen Ihrer Einrichtung verkürzt.
- Die Ermächtigungen kommen gezielt Patient*innen zugute, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind.
- Durch die Kooperationen wird die Vernetzung von Psychotherapeut*innen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gestärkt.
Wer informiert?
- Begrüßung und politische Einordnung durch Sabine Maur (Präsidentin der LPK RLP, Vizepräsidentin der BPtK) und Markus Broeckmann (Vorstandsmitglied AWO-Bezirksverband Pfalz e.V.)
- Erläuterung der rechtlichen Grundlagen durch Tamina Bührer (Juristin der LPK RLP)
- Erläuterung der praktischen Umsetzung durch Leonard Reiche, Referent Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz und Daniel Kieslinger, Geschäftsführer der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
- Vorstellung des Anzeigenportals für Kooperationen im Rahmen der Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen auf der Kammerhomepage durch Petra Regelin (Geschäftsführerin LPK RLP)
Zwischen den einzelnen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen und Antworten. Leonard Reiche moderiert die Veranstaltung.
Teilnahmegebühr: gebührenfrei
Ort: digital, per Zoom
Das Web-Seminar wird von der LPK RLP mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung und das Teilnehmer*innen-Management für diese Veranstaltung erfolgt NICHT über die Landespsychotherapeutenkammer, sondern über die LIGA!
Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Weitere Informationen und die Einladung mit Link zur Online-Anmeldung folgen Ende März 2026.
Falls Sie Fragen zur Veranstaltung haben, wenden Sie sich gerne an Kornelia Paterson.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz führt eine weitere Online-Veranstaltung zum neuen Ermächtigungsanspruch durch: "Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen“ am Mittwoch, 22. April 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr, in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. Weitere Informationen hier.








