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Supervisor*innen

Was ist ein(e) anerkannte(r) Supervisor*in?

Anerkannte Supervisor*innen sind approbierte Psychologische Psychotherapeuten*innen, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen oder psychotherapeutisch weitergebildete Ärzte*innen. Supervisor*innen müssen über eine 5-jährige psychotherapeutische Berfustätigkeit nach Abschluss der psychotherapeutischen Aus- bzw. Weiterbildung verfügen. Es wird eine Tätigkeit als Dozent*in im psychotherapeutischen Bereich vorausgesetzt, um als Supervisor*in anerkannt zu werden. Darüber hinaus sollten sie parallel zu ihrer Tätigkeit als Supervisor*in in relevantem Umfang psychotherapeutisch tätig sein.

Nähere Informationen rund um das Thema Fortbildung und Supervision entnehmen Sie bitte der Fortbildungsordnung.

Die Richtlinie zur Akkreditierung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie hier.

Download: Antrag auf Anerkennung als Supervisor*in in der Fortbildung

Liste der anerkannten Supervisor*innen in der Fortbildung:

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