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Fortbildung

Die große Spannbreite der professionellen Einsatzgebiete und unterschiedlichen Störungsbilder stellt hohe qualitative Anforderungen an PPs und KJPs. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Jedes Kammermitglied, das seinen Beruf ausübt, ist daher verpflichtet, sich fortwährend beruflich fortzubilden.

Die Fortbildung kann beispielsweise erfolgen durch:

  • die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Symposien und Vorträgen
  • die Teilnahme an Workshops, Hospitationen, Fallkonferenzen oder (interdisziplinären) Kolloquien und Seminaren
  • Supervision, Intervision, Selbsterfahrung, kasuistisch-technische Veranstaltungen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Fallarbeit
  • mediengestützte, strukturierte, interaktive Fortbildungsmethoden
  • Selbststudium und/oder im Rahmen von Autorenschaft
  • durch Lehr- und Referententätigkeit

Die LPK ermöglicht den Kammermitgliedern, ihrer Fortbildungsverpflichtung angemessen nachkommen zu können. Sie ist unter anderem zuständig für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und ihre Bewertung mit Punkten; zudem stellt sie den Kammermitgliedern Zertifikate aus, die die Erfüllung der Fortbildungspflicht belegen.

Die Fortbildung der Kammermitglieder wird durch die Fortbildungsordnung geregelt. Zur Fortbildungsordnung gelangen Sie hier.  

Bitte wählen Sie im Unter-Menü den Themenbereich aus der Fortbildung aus, der Sie interessiert. Dieses finden Sie in der Desktop-Ansicht am linken Bildschirmrand, in der Smartphone-Ansicht oberhalb der Überschrift.

ACHTUNG! Verwechseln Sie bitte nicht Fortbildung mit Weiterbildung! Zum Themenbereich Weiterbildung gelangen Sie hier.

 

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