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Weiterbildung

Absolvent*innen der neu akkreditierten Psychotherapie-Studiengänge können direkt nach dem Masterabschluss eine Approbationsprüfung ablegen und erhalten somit schon früh die Heilkunde, allerdings nicht mehr gleichzeitig die Fachkunde. Um auch diese zu erwerben, können sie eine mindestens 5-jährige Gebietsweiterbildung absolvieren, an deren Ende sie ihren Fachpsychotherapeut*innenstatus erhalten. Dieser ist Voraussetzung, um eine Kassenzulassung erhalten zu können.

Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen und Fachpsychotherapeut*innen haben außerdem die Möglichkeit, eine mindestens 18-monatige Bereichsweiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu absolvieren, um sich weiter zu spezialisieren (z.B. im Bereich Psychodiabetologie oder Spezielle Schmerzpschotherapie).

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Gebiets- und Bereichsweiterbildung,  Antragsformulare für Weiterbildungsteilnehmer*innen, Weiterbildungsstätten und –befugte, Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen sowie zum Thema Weiterbildungsregister.

Bitte wählen Sie im Untermenü den Themenbereich aus der Weiterbildung aus, der Sie interessiert. Dieses finden Sie in der Desktop-Ansicht am linken Bildschirmrand, in der Smartphone-Ansicht oberhalb der Überschrift.

ACHTUNG! Verwechseln Sie bitte nicht Weiterbildung und Fortbildung! Zum Themenbereich Fortbildung gelangen Sie hier.
 

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