Telematikinfrastruktur (TI)

Welchen Zweck erfüllt die TI?+x
Als Telematik wird allgemein die Vernetzung verschiedener IT-Systeme bezeichnet, mit dem Ziel Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. Die TI soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen zukünftig miteinander vernetzen.
Der Unterschied zu den bisherigen Kommunikationsmöglichkeiten (Brief, Fax, Telefonat, E-Mail-Verkehr, Messenger-Dienste…) ist die Anbindung an eine digitale und verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit.
Ein wesentliches Ziel ist es, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patient*innen benötigt werden, sicher, schneller und einfacher für alle am Prozess Beteiligten verfügbar sind und somit die Behandlung effektiver wird.
Wie funktioniert die TI?+x
Jede Praxis ist mit einem Konnektor ausgestattet, der hardwareverschlüsselt über das Internet eine geschützte Verbindung bereitstellt. Diese Verbindung wird Virtual Private Network (VPN) genannt und funktioniert wie ein Tunnel.
Ob und welche Daten in Zukunft über diese Verbindung fließen werden, wird bestimmt durch die unterschiedlichen Anwendungen, die von den Akteur*innen des Gesundheitswesens (KBV, Krankenhäusern, Krankenkassen...) bereitgestellt werden.
Müssen Patient*innen über die TI gesondert aufgeklärt werden?+x
Die TI gehört zur Standard-Infrastruktur von Praxen wie Telefon, Fax oder Internet. Allgemein müssen Patient*innen darüber informiert werden, was mit ihren Daten in welchen Anwendungen passiert. Die allgemeine Information muss in der Regel zum Zeitpunkt der Datenerhebung erfolgen, also beim Erstkontakt.
Die Information muss in erster Linie Angaben zum Zweck sowie zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung enthalten. Auch die Kontaktdaten der Praxis und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten sind aufzuführen. Um alle Patient*innen zu erreichen, empfiehlt sich ein Aushang in der Praxis. Auch ein Informationsblatt, das im Wartezimmer ausgelegt wird, ist möglich. Die Patienteninformation kann zusätzlich auf der Website der Praxis veröffentlicht werden. Eine persönliche Information, zum Beispiel bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon, ist nicht erforderlich.
Die KBV und die LPK RLP stellen ein Muster für eine Patienteninformation bereit:
Welche konkreten Anwendungen laufen über die TI?+x
Im Rahmen der TI gibt es sowohl Pflichtanwendungen, als auch freiwillige Anwendungen.
Für alle gesetzlich versicherten Patient*innen sind folgende Anwendungen verbindlich:
- der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (VSDM),
- das elektronische Empfangen und Einlösen eines Rezepts (eRezept) mit der Karte und
- der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen (noch in der Testphase).
Bei den freiwilligen Anwendungen entscheiden die Patient*innen selbst, welche sie nutzen wollen und welche Daten eingepflegt werden dürfen. Die Hoheit über die Daten liegt somit allein bei den Patient*innen. Zu diesen Anwendungen gehören:
- das Notfalldaten-Management (NFDM)
- der elektronische Medikationsplan (eMP) und
- die elektronische Patientenakte (ePA).
Eine grafische Übersicht über die Anwendungen der TI bietet die KBV hier.
Welche Anwendungen muss ich als Psychotherapeut*in anbieten?+x
Pflicht:
- Versichertenstammdatenmanagement (VSDM): Diese Anwendung ist für die Behandlung aller gesetzlich Versicherten verbindlich.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Pflicht, da Patient*innen einen Anspruch hierauf haben.
- Notfalldatenmanagement (NFDM): Patient*innen haben hierauf einen Anspruch, wenn sie beispielsweise unter Depressionen oder Psychosen leiden (siehe Anlage 4a BMV-Ä).
Freiwillig:
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Keine Pflicht, ist jedoch erforderlich für Versendung und Abrechnung von eArztbriefen.
- Elektronischer Medikationsplan (eMP): Grundsätzlich nur für (Fach-) Ärzt*innen und Apotheken Pflicht, jedoch für Psychotherapeut*innen im Einzelfall nützlich.
- TI-Messenger: Dieser Dienst für Echtzeitkommunikation unter Gesundheitsberufen ist keine Pflichtanwendung.
Bitte beachten Sie, dass derzeit im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung für Patient*innen nur das VSDM verpflichtend ist. Bei allen anderen Anwendungen benötigen Sie die Einwilligung der Patient*innen und diese entscheiden, welche Daten gespeichert werden.
Was muss ich in Bezug auf den Datenschutz beachten?+x
Grundsätzlich ist die gematik für die Sicherheit der TI an sich verantwortlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Installation der Komponenten ordnungsgemäß erfolgt ist. Was Leistungserbringende beim Anschluss der TI beachten müssen, finden Sie hier.
Wo finde ich weitere Informationen zur TI?+x
Aktuelle Informationen, Videos, Schaubilder und Praxisinfos rund um die TI und ihre Anwendungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) HIER zusammengestellt.
Außerdem werden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Telematikinfrastruktur auf dem Laufenden gehalten. Diese Informationen finden Sie HIER.