Sozialmedizin (seit 1.1.23)
Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Bisher war die Sozialmedizin Ärzt*innen vorbehalten. 2020 wurde durch das MDK-Reformgesetz „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ die sozialmedizinische Begutachtung für weitere Heilberufe geöffnet – somit können sich nun auch Psychotherapeut*innen auf diesem Gebiet weiterbilden.
Ziel der Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“.
Die Weiterbildungsinhalte und die Anerkennungsvoraussetzungen für Absolvent*innen der Weiterbildung, Supervisor*innen, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten finden Sie in der aktuellen Fassung unserer Weiterbildungsordnung. Sie finden diese und andere Satzungen der LPK RLP hier.
Den Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung finden Sie hier.