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Sozialmedizin (seit 1.1.23)

Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Im Jahr 2020 wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass sich auch Psychotherapeut*innen auf diesem Gebiet weiterbilden können. Seit 1. Januar 2023 ist die Weiterbildung Sozialmedizin in der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz verankert.

Ziel der Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“.

Die Weiterbildung soll Kenntnisse übergreifender Inhalte der Sozialmedizin, der sozialen Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen, der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation, der arbeitsmedizinischen und -psychologischen Grundlagen und der Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen vermitteln sowie Kompetenzen zu deren Anwendung in psychotherapeutischen Stellungnahmen und Gutachten.

Die Weiterbildungsinhalte und die Anerkennungsvoraussetzungen für Absolvent*innen der Weiterbildung, Supervisor*innen, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten finden Sie in der aktuellen Fassung unserer Weiterbildungsordnung (ab S. 35). Sie finden diese und andere Satzungen der LPK RLP hier.

Den Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung finden Sie hier.

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