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Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung. Zur Weiterbildungsordnung gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Befugnis an eine bestimmte Weiterbildungsstätte gebunden ist.

Die Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis innerhalb der Bereichsweiterbildung finden Sie hier.

Liste der von der Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten:

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